Messstellen

In § 21b des EnWG ist die Liberalisierung der Zählung an den Messstellen geregelt. Der Messstellenrahmenvertrag der GVP regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Ganetz der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH.

Den Messstellenrahmenvertrag finden Sie hier.

Der Messrahmenvertrag der GVP regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Gasnetz der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.

Den Messrahmenvertrag finden Sie hier.

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