Grundversorger

§ 36 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 2, Satz 2

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gas

Der Grundversorger im Gasversorgungsnetz der Netzgebiete der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH in den Gemeinden Birkenfeld, Niefern, Neuenbürg, Schömberg, Straubenhardt, Dobel, Höfen, Maulbronn, Ötisheim, Karlsbad, und Bad Herrenalb ist bis zum 30. Juni 2012 der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

Gasversorgung Pforzheim Land GmbH 
Sandweg 22
75179 Pforzheim

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