Beschwerdestelle
Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle
Sie haben das Recht, sich jederzeit mit Ihren Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der GVP, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerdestelle der GVP Gasversorgung Pforzheim Land, Postfach 101640, 75116 Pforzheim, Tel.: 0700-797-39391, E-Mail: Beschwerdestelle@GVP-Erdgas.de zu wenden.
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden Ihre Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der GVP beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, werden die GVP die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der GVP und Ihnen über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240-0,
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de angerufen werden. Ihr Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn die GVP der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen haben. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
Darüber hinaus können Sie sich im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de) wenden.

