Geschäftsbedingungen für den Gastransport

§ 19  Gasnetzzugangsverordnung
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Abs. 1

Die Geschäftsbedingungen müssen mindestens Angaben zu den folgenden Gegenständen enthalten:

  1. Regelungen zur Nutzung des Netzes, des Teilnetzes, der Ein- und Ausspeisepunkte;
  2. Regelungen zur Abwicklung der Netzzugangsanfrage, der Buchung, der Nominierung;
  3. Gasbeschaffenheit und Drücke des Gases;
  4. Allokation;
  5. Leistungsmessung oder Lastprofilverfahren;
  6. Messung und Ablesung des Gasverbrauches;
  7. Datenaustausch zwischen Transportkunde und Netzbetreibern;
  8. Differenzmengenregelungen;
  9. Verfahren für den Bilanzausgleich;
  10. Störungen und Haftungsbestimmungen;
  11. Voraussetzungen für die Erhebung einer Sicherheitsleistung in begründeten Fällen;
  12. Kündigungsrechte;
  13. Vertraulichkeit der Daten;
  14. Abrechnung;
  15. Entziehung längerfristig nicht genutzter Kapazitäten;
  16. Ansprechpartner und Erreichbarkeit.

Die Erstellung neuer Geschäftsbedingungen erfolgt derzeit. Übergangsweise sind bis auf weiteres die bisherigen Bedingungen maßgeblich.

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