Geschäftsbedingungen für den Gastransport
§ 19 Gasnetzzugangsverordnung
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Abs. 1
Die Geschäftsbedingungen müssen mindestens Angaben zu den folgenden Gegenständen enthalten:
- Regelungen zur Nutzung des Netzes, des Teilnetzes, der Ein- und Ausspeisepunkte;
- Regelungen zur Abwicklung der Netzzugangsanfrage, der Buchung, der Nominierung;
- Gasbeschaffenheit und Drücke des Gases;
- Allokation;
- Leistungsmessung oder Lastprofilverfahren;
- Messung und Ablesung des Gasverbrauches;
- Datenaustausch zwischen Transportkunde und Netzbetreibern;
- Differenzmengenregelungen;
- Verfahren für den Bilanzausgleich;
- Störungen und Haftungsbestimmungen;
- Voraussetzungen für die Erhebung einer Sicherheitsleistung in begründeten Fällen;
- Kündigungsrechte;
- Vertraulichkeit der Daten;
- Abrechnung;
- Entziehung längerfristig nicht genutzter Kapazitäten;
- Ansprechpartner und Erreichbarkeit.
Die Erstellung neuer Geschäftsbedingungen erfolgt derzeit. Übergangsweise sind bis auf weiteres die bisherigen Bedingungen maßgeblich.
