Nutzungsrelevante Informationen
§ 21 Gasnetzzugangsverordnung
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 1
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 2
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 3
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 4
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 5
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 6
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 7
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 8
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 9
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 10
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 11
- §21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 12
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 1
Eine ausführliche und umfassende Beschreibung der verschiedenen angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Kapazitätsrechte, Systemdienstleistungen und sonstige Hilfsdienste und ihre Entgelte einschließlich eines Kapazitäts- und Entgeltrechners, soweit dieser nach § 15 Abs. 1 gefordert ist.
Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 2 GasNZV werden von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH. Davon ausgenommen sind die Punkte:
- Netzsteuerung einschließlich des Zukaufes von Fremdleistungen zur vertraglichen Absicherung bestimmter Gasflüsse
- Vertragsmanagement für mehrere Netzbetreiber
- Basisbilanzausgleich
- Einsatz von Treibgas
- Kapazitäts- und Entgeltrechner. Als örtlicher Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden entfällt diese Veröffentlichungspflicht für die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH.
Sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH nicht angeboten.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 2
Hier finden Sie die verschiedenen Arten von Verträgen nach § 3 Abs. 2 Gasnetzzugangsverordnung einschließlich der "Geschäftsbedingungen für den Gastransport".
Die entsprechenden Verträge nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 GasNZV finden Sie
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Stand: 07.04.2011
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 3
Verträge für sonstige Hilfsdienste.
Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 5 Abs. 3 GasNZV werden von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH nicht angeboten.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 4
Hier finden Sie Informationen zu den Verfahren, die bei der Buchung, der Nominierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden.
Die Verfahren zur Buchung finden für die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH als örtlicher Verteilernetzbetreiber keine Anwendung.
Die Verfahren zur Nominierung werden derzeit nicht angewendet, daher besteht diesbezüglich kein Verlangen des vorgelagerten Netzbetreibers. Sollte sich der Sachverhalt ändern, wird die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH diese unverzüglich anwenden und veröffentlichen.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung finden Sie im Lieferantenrahmenvertrag:
Stand: 07.04.2011
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 5
Hier finden Sie die Bestimmungen über die Verfahren für die Kapazitätszuteilung, das Engpassmanagement sowie bei längerfristigem Nichtgebrauch.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 6
Hier finden Sie die Möglichkeiten und Regeln für den Kapazitätshandel.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 7
Hier finden Sie die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz.
Das übergeordnete Regelwerk für den Anschluss von Netzen an das von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH betriebene Versorgungsnetz ist das DVGW Arbeitsblatt G2000.
- DVGW Arbeitsblatt 2000 / Oktober 2006 Internetlink
- Netzkopplungsvertrag des BGW/VKU 101kb
Ihr Ansprechpartner in Fragen des Anschlusses anderer Netze an das Netz der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH:
Netzbetrieb Erdgas
Dipl. Ing. (FH) Ulrich Waibel
Tel. (0 72 31) 39 19 49
Fax (0 72 31) 39 15 05
E-MailMessanlagen Erdgas
Hans-Martin Mall
Tel.(0 72 31) 39 18 75
Fax (0 72 31) 39 15 05
E-MailAbrechnung Netznutzung Erdgas
Lothar Metzger
Tel. (0 72 31) 39 25 80
E-MailStand: 02.04.2008
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 8
Hier finden Sie Informationen zu dem geplanten Bau von Leitungen und im Bau befindliche Leitungen und Verdichterstationen.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 9
Hier finden Sie Informationen über die Regeln für den Bilanzausgleich und für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für Gasdifferenzmengen und die Methoden, nach denen dafür vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden.
- Als örtlicher Verteilernetzbetreiber bietet die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH keinen Bilanzausgleich an. Somit entfällt die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich.
- Die Regeln für die Ausgleichsenergie einschließlich der Regelungen für die Gasdifferenzmengen sind momentan in Bearbeitung.
- Die Methoden nach denen vom Transportkunden zu leistende Entgelte berechnet werden, können dem Preisblatt entnommen werden: Netzzugangsentgelte 50kb
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Die Kooperationsvereinbarung kann unter diesem Link abgerufen werden.
Stand: 31.12.2010
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 10
Hier finden Sie Informationen über ein standardisiertes Formular für Kapazitätsanfragen.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 11
Hier finden Sie Informationen über einen Ansprechpartner im Unternehmen für Kapazitätsanfragen.
Die Veröffentlichungspflicht entfällt nach § 8 Abs. 1 GasNZV, da von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ein örtliches Verteilnetz betrieben wird.
§21 Gasnetzzugangsverordnung Abs. 2, Punkt 12
Hier finden Sie Informationen über geplante oder durchgeführte Änderungen der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen.
Weder wurden die für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen geändert, noch ist eine solche Änderung geplant.
