Energieausweis für Gebäude

Sorgt für Transparenz und spart Kosten

Erstellung eines verbrauchs- oder bedarfsorientieren Energieausweises
Bildbeschreibung:

Jeder Gebäudeeigentümer muss beim Verkauf oder bei einer Vermietung seiner Immobilie dem Interessenten bzw. Mieter einen Gebäude-Energieausweis vorlegen, der grundlegende Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes enhält. Das heißt, Käufer und Mieter einer Immobilie haben gesetzlich das Recht, sich einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Der Gebäude-Energieausweis hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Gleichzeitig bietet der Energieausweis auch den richtigen Einstieg in eine geplante Modernisierung.

Übrigens, bis Ende 2009 fördert der Bund eine Vor-Ort-Beratung in einer Höhe von 300 bis 360,- Euro.

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Wie wird der GVP Energieausweis erstellt?

Um den Energiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln, führt der Berater vor Ort eine gründliche Analyse der technischen Gebäudeeigenschaften (Kompaktheit, Qualität der Dämmung, Anlagetechnik) durch. Hier gibt es zwei Verfahren: das Kurzverfahren und das ausführliche Verfahren. Der Energieausweis bewertet den Energieverlust der Gebäudehülle und der Anlagetechnik, sowie die CO2-Emissionen. Darüber hinaus gibt er Modernisierungstipps für das Gebäude (Keller-, Dach- und Wärmedämmung), Heizung und Warmwasserbereitung.

Vom Alter einer Immobilie ist abhängig, welches Verfahren Anwendung findet. Für Immobilien, die vor 1965 gebaut worden sind und nicht mehr als vier Wohneinheiten haben, muss laut gesetzlicher Regelung, der bedarfsorientierte Energieausweis angewendet werden. Bei allen anderen Wohnimmobilien steht den Eigentümern grundsätzlich die Wahl des Verfahrens frei.

Angebot für Wohngebäude am Verbrauch orientiert

Der Preis für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt 35 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

Angebot für Wohngebäude am Bedarf orientiert

Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises wird die betreffende Immobilie von einer qualifizierten Person besichtigt und hinsichtlich des Zustands u. a. der Dämmung und der Heizungsanlage begutachtet. Auf dieser Grundlage wird durch ingenieurtechnische Berechnungen der bedarfsorientierte Energieausweis erstellt. Sie müssen uns hierzu die Planunterlagen der Immobilie zur Verfügung stellen.

Zwei Varianten bieten wir an:

  • bedarfsorientierter Energieausweis ohne Thermografieaufnahme
  • bedarfsorientierter Energieausweis mit Thermografieaufnahme.

Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis ohne Thermografieaufnahme

 Objekttyp

 Wohneinheit

 Preis (netto)

Preis inkl. MwSt. 

 A  Ein-/Zwei-Familienhaus

 293,29 €

349,00 €

 B  bis 6 WE

 419,33 €

499,00 €

 C  bis 15 WE

629,41 €

749,00 €

 D  bis 30 WE

 881,51 €

1.049,00 €

Hinweis: Bei mehr als 30 WE - Zuschlag von 20,00 € inkl. MwSt. pro WE   

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Preise für das Stadtgebiet Pforzheim gelten, außerhalb werden 1,- € brutto/km plus zusätzliche Maßnahmen 65,- €/h angerechnet!

 

Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis mit Thermografieaufnahme

 Objekttyp

 Wohneinheit

 Preis (netto)

Preis inkl. MwSt. 

 A  Ein-/Zwei-Familienhaus

 419,33 €

499,00 €

 B  bis 6 WE

 587,39 €

699,00 €

 C  bis 15 WE

839,50 €

999,00 €

 D  bis 30 WE

1.175,63 €

1.399,00 €

Hinweis: Bei mehr als 30 WE - Zuschlag von 30,00 € inkl. MwSt. pro WE  

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Preise für das Stadtgebiet Pforzheim gelten, außerhalb werden 1,- € brutto/km plus zusätzliche Maßnahmen 65,- €/h angerechnet!  

Jetzt Förderung sichern

Der Bund fördert eine Vor-Ort-Beratung bis Ende 2009 in einer Höhe von 300,- bis 360,- €

Angebot für Nicht-Wohngebäude

Sofern der Gewerbeanteil eines Gebäudes 10 Prozent übersteigt, ist ein eigener Energieausweis für sog. "Nicht-Wohngebäude" notwendig. Hier bieten wir das verbrauchsorientierte Verfahren an.

Kosten für verbrauchsorientierten Energieausweis

Größe des Gebäudes

 Preis (netto)

Preis inkl. MwSt. 

bis 300m²

176,47 €

210,00 €

ab 301 m²

 201,68 €

240,00 €

Die Preise für einen bedarfsorientierten Energieausweis für Nicht-Wohngebäude erhalten Sie auf Anfrage.

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Wir erstellen Energieausweise

Ab dem 1. Juli 2008 unterliegen vor 1965 fertiggestellte Wohngebäude der Ausweispflicht. Ab dem 1. Januar 2009 folgen die zu einem späteren Zeitpunkt errichteten Wohngebäude, ab dem 1. Juli 2009 alle bestehenden Nichtwohngebäude.

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